Küchenbrand entpuppt sich als böswillige Alarmierung
In der Nacht zum 19.09. wurden die Feuerwehren Emmelshausen und Dörth zu einem gemeldeten Küchenbrand in Emmelshausen alarmiert. An der angegebenen Adresse konnte jedoch weder ein Feuer festgestellt noch eine Person angetroffen werden.
Nach weiterer Recherche stellte die Polizei fest, dass es sich um eine böswillige Alarmierung handelte. Solche Falschalarmierungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar und können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie binden unnötig Einsatzkräfte, die dadurch bei echten Notfällen nicht sofort verfügbar sind, und gefährden damit die Sicherheit der Bevölkerung.